Lernortkooperation am GIBZ


Definition Begriff Lernortkooperation

Lernortkooperation bezeichnet in der Berufspädagogik die Zusammenarbeit zwischen den an der beruflichen Bildung beteiligten Institutionen. 

 

Ziele der Lernortkooperation für Berufe mit Schulort Zug

Die Lerninhalte sind an allen drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, üK), soweit möglich, aufeinander abgestimmt. Die Bildungspartner sind gegenseitig gut informiert und sprechen sich miteinander ab. Die Qualität der beruflichen Grundbildung wird gesichert/entwickelt.

 

Umsetzung (allgemein, für alle Berufe am GIBZ)

Pro Berufsfeld ist eine Qualitätssicherungsgruppe (Amt für Berufsbildung, Vertreter Lehrbetriebe, Vertreter üK, Vertreter QV, Vertreter Berufsfachschule) zu pflegen. Diese Gruppe trifft sich je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Ausbildungsjahr. Diese Gruppe überprüft regelmässig die Lern- und Bildungsprozesse anhand zu vereinbarender Kriterien.

 

Umsetzung (bei ZFA am GIBZ)

Zusammenarbeit zwischen BV ZFA (GIBZ), üK- und QV-Kommission bei der Erarbeitung der  Blockunterricht-Jahrespläne.

 

Regelmässiger Erfahrungsaustausch zwischen BV ZFA (GIBZ) und üK-Leitung.

 

Mitarbeit des BV ZFA (GIBZ) in der QV-Kommission.

 

Regelmässiger Erfahrungsaustausch zwischen BV ZFA (GIBZ) und AfB.

 

Erfahrungsaustausch und Diskussion über Lern- und Bildungsprozesse an der jährlichen GV des Berufsbildnervereins ZFA, Uri + Zug.

 

Besuche des BV ZFA (GIBZ) bei Lehrbetrieben.