Qualifikations-Verfahren (QV) Kantone Uri und Zug


Am Ende der Lehrzeit erfolgt das Qualifikationsverfahren (QV, früher Lehrabschlussprüfung). Das QV wird am GIBZ und am Arbeitsplatz der Lernenden durchgeführt.

Bei Lernenden mit Berufsmaturitätsschule (BM) oder mit einer verkürzten Berufslehre entfällt am QV der Teil Allgemeinbildung. 

Die Erfahrungsnote aus dem Berufsfachschulunterricht zählt zur Gesamtnote.

Nach erfolgreicher Qualifizierung erhält der/die Lernende das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ. 


Chefexperte QV Uri und Zug

René Schmid

Kirchenstrasse 6

6343 Rotkreuz

079 429 19 13

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